Frage:
Wohnungsauszug, muss man sie "keimfrei" hinterlassen?
nacktduscher
2008-07-01 06:05:01 UTC
Hallo ihr Leute, eine Freundin zieht nun endlich aus und ihr wurde die Wohnung nicht abgenommen aus folgenden Gründen:
-alle Fenster, Fensterbänke & Fensterrahmen sind "verdreckt"
-die Fliesen im Bad sind verkalkt
-Toilettenbrille "ausgeschlagen"
-eine Macke in der Tür
-Klebereste vom Fliegengitter sind noch vorhanden

Nun meine Frage, muss man wirklich all diese Punkte abarbeiten oder reicht es die Wohnung besenrein zu hinterlassen?
Acht antworten:
2008-07-01 06:12:25 UTC
Es reicht die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Um nicht auch noch Streit mit dem ehemaligen Vermieter zu haben könnte sie die Fenster und die Fliesen im Bad noch putzen. Die Toilettenbrille muß der Vermieter selber ersetzen, sie gehört zur Mietsache.
melquisedec
2008-07-01 13:50:43 UTC
Normalerweise verlässt man ein Mietobjekt so wie man es selbst gerne anzutreffen wünscht, oder würdest du in eine Wohnung wie beschrieben persönlich einziehen?

Sind Schäden zu vertreten für die du verantwortlich bist ist auch eine Reparatur bezw. Erneuerung unumgänglich.

Steril und Keimfrei ist keine Wohnung zu hinterlassen nur sauber und ordentlich.

Gruss melquisedec
Mausi
2008-07-01 13:23:22 UTC
Was hat denn das mit keimfrei zu tun? Sie selbst muß es ja nicht beheben oder reinigen - der Vermieter kann dafür auch eine Firma beauftragen und kürzt dafür die Kaution um den entsprechenden Betrag. Also die Reinigung würde ich auf jeden Fall selbst übernehmen - da bricht sie sich bestimmt keinen Zacken aus der Krone mal die Fenster und Fensterbänke abzuwischen. Wenn das bemängelt wird, muß es wirklich schon arg verdreckt sein.

Die Macke in der Tür - da kommt es darauf an, wie groß die ist und ob es durch reine Abnutzung oder durch Sachbeschädigung entstanden ist. Einige Mängel an der Wohnung muß der Vermieter nämlich hinnehmen, er kann nicht erwarten das die Wohnung nach X Jahren noch Neuwertig ist. Wenn der Vermieter also Reparaturen oder einen Austausch vornimmt, dann muß deine Freundin nur anteilig die Kosten übernehmen - also den Zeitwert. Ist der Schaden beim Auszug entstanden - also nicht durch Abnutzung, sollte deine Freundin mal prüfen ob sie Mietsachschäden mit in ihrer Privathaftpflicht versichert hat. Dort kann sie es melden und die Versicherung trägt dann die entsprechenden Kosten bzw. wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Sonst muß man auch einfach mal auf die Formulierungen im Mietvertrag achten. Wenn dort nur "besenreine" Übergabe vereinbart ist, dann reicht es auch aus. Besenrein bedeutet aber nicht nur fegen, sondern auch Fenster putzen!
anonymous
2008-07-02 06:42:23 UTC
Wir haben eine Mietwohnung total verdreckt und vergammelt gemietet - damals herrschte durch die Wiedervereinigung bei uns eine große Wohnungsnot, ansonsten hätten wir diese Wohnung nie gemietet! Wir haben also vor dem Einzug erstmal ewig geputzt, das WC-Becken wurde nie richtig sauber.



Als wir nach 5 Jahren ausgezogen sind, regten sich die Vermieter über "die total vergammelte Wohnung" auf: überall lag Staub, die Küchenschränke waren total schmutzig (also habe ich, des lieben Friedens Willen, alles noch ein drittes Mal ausgewischt!!!). Dass alles staubig war, lag übrigens daran, dass die Wohnungsübergabe 14 Tage nach unserem Auszug stattfand (Schlüssel hatten wir übrigens längst nicht mehr!) - klar, dass in dieser Zeit alles staubig wird! Klar, die Vermieter waren vieeeelbeschäftigte Rentner, die seeeehr weit entfernt wohnten (ein Stockwerk tiefer!) - da hat man ja keine Zeit für eine Wohnungsabnahme!



Zuerst hieß es dann, die Tapeten könnten wir dranlassen, dann sollten die doch entfernt werden (toll - bei 3°C Raumtemperatur im Januar und ohne Heizung!). Dann wollte man uns die jahrzehntealte Kloschüssel in Rechnung stellen, die ja schon bei unserem Einzug wie Sau aussah!



Meine Mutter und meine Oma waren entsetzt über die Unverschämtheiten der Vermieter, denn mit Sicherheit war die Wohnung sauber geputzt. Dann versuchte man auch noch uns Geld für das Abschleifen des fast 30 Jahre alten und nie renovierten Parketts aus den Taschen zu ziehen. Mietkaution sahen wir nie mehr! Letztendlich blieb nur der Gang zum Anwalt, der allerdings total unfähig war ("Sie sind zwar im Recht, aber ob Sie vor Gericht auch Recht bekommen....")



Für entstandene Schäden an der Wohnungseinrichtung (Dellen in der Tür,...), muss man natürlich aufkommen, aber das mit dem Putzen halte ich für eine faule Ausrede des Vermieters, der will sicherlich die Kaution behalten. Ich halte es für selbstverständlich, dass man eine Wohnung, aus der man auszieht auch nass wischt und abstaubt, aber manchen Vermietern kann man es eben NIE!!! recht machen!



Bin ich froh, dass ich kein Mieter mehr bin - dieses eine mal hat mir gereicht!
Gabi Mag euch gern
2008-07-01 13:13:18 UTC
Besenrein reicht die Vermieter versuchen es immer wieder meiner wollte auch dass ich alles schrubbe (ich fand es schon sauber) und dass ich streiche nichts hab ich gemacht hab ihm den Schlüssel, nachdem ich beim Mieterverein war per Post mit nem freundlichen Brief geschickt und nie mehr was gehört.Also nicht immer nachgeben
massim_2
2008-07-01 13:11:07 UTC
ja besenrein:sorry,aber wie du die wohnung beschreibst mußt bzw.sie was tun kaputt ist klar das muß von euch repariet werden und naja,schon wegen dem schamgefühl würde ich die wohnung putzen (nicht keimfrei aber ordentlich)
sybo
2008-07-01 13:34:52 UTC
Also, wenn die Wohnung wirklich so aussieht wie du sie beschreibst, reicht meines Wissens, besenrein nicht
miley
2008-07-01 16:52:37 UTC
Das sollte Deine Freundin erledigen.

Vorrausgesetzt im Mietvertrtag steht nicht, daß sie beim Auszug renovieren muß.

Tut sie es nicht, kann der Vermieter die Kaution einbehalten.

Fliesen und Fensterbänke sind schnell gereinigt.

Die Macke an der Türe verkittet sie mit 2 K- Spachtel, danach schleifen, sodaß man die Verkittung nicht mehr nach dem Streichen sieht.

Bei lackierter Türe mit etwas Lack antupfen, bei Naturtüre, mit etwas Lasur oder abgetöntem Lack.

Das kann sein, daß man das 2 mal antupfen muß, damit es gut deckt, und nicht mehr auffällt.

Klebereste bekommt sie leicht mit Terpentin weg.

Eine Toilettenbrille kostet ca 15 Euro, und ist leicht gewechselt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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