Frage:
Kann ich als Haus Eigentümer die Gebäudeversicherung zum Teil auf den Mieter abwälzen?
Dieter G
2006-06-19 12:16:25 UTC
Kann ich als Haus Eigentümer die Gebäudeversicherung zum Teil auf den Mieter abwälzen?
Acht antworten:
2006-06-19 12:20:47 UTC
Ja, bin mir sogar sicher ... Aber wie gesagt nur zum Teil, zu wie viel %, musst du mit dem Vermieter klären, am besten du Fragst ihn.

Ich hab mal gehört je höher die Miete ist, desto mehr % der Versicherungskosten muss er Tragen, wieviel genau weiß ich aber nicht!



Edit zu Kim: Er muss ja Miete zahlen, somit muss er auch was übernehmen - naja bei einem Hauseigentümer weiß ich es nicht 100%, bei einer wohnung schon!



Denk aber trotzdem da is was zu machen ;-)





Noch kleines Feedback zu dem Thema:



Ich kann dir wie gesagt nicht sagen ob es klappt, aber versuch es beim Vermieter, notfalls beim Anwallt nachfragen

und denk daran:

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg ;-)
tomfighter_2000
2006-06-20 02:10:17 UTC
gebäudehaftpflicht - ja muss aber in den nebenkosten vereinbart sein
Jutta N
2006-06-19 13:30:16 UTC
alles was abgerechnet werden soll muß im mietvertrag

verankert sein.alle auskünfte erteilt der deutsche mieterbund.oder sicher auch im internett .
Jami
2006-06-19 13:11:18 UTC
Soweit ich weis können vertraglich vereinbarte Anteile der Betriebskosten, berechnet mit dem Rechnungsdatum (Grundlage ist das Geschäftsjahr), zu Lasten der Mieter als Kaltmiete abgerechnet werden.



Eine nachträglich berechnete, aber vertraglich nicht vereinbarte Leistung an der Gebäudeversicherung kann vom Mieter angefochten werden - dann wiederum ist die gesamte Nebenkostenabrechnung fragwürdig und führt zu Haarspalterei und hohen Anwaltskosten.



Seid nett zueienader ;-) und bedenkt: der Vermieter hat einen großen Teil seines Kapitals in dem (doofen) vermieteten Gebäude geparkt anstelle einen besseren, festen Zinssatz zu bekommen.
2006-06-19 13:03:26 UTC
Laut Deutschem Recht ist es nicht erlaubt die Kosten der Versicherung (Brand,Wasser ...) auf den Mieter umzuleggen . Solange das die Mieter aber nicht mitbekommen !? Mußt nur anders nennen !
devilredhair
2006-06-19 12:48:18 UTC
Wir haben jetzt eine "JA"-Antwort und einen "GLAUBE-NEIN"-Antwort. Es juckt mich jetzt in den Fingern, mit einem entschiedenen Vielleicht zu antworten :-)

Gefunden bei http://www.baugenos.de/pages/lexikon/tvtext.htm



"Unter Umlage im Mietrecht versteht man die neben der Grundmiete zu zahlenden Betriebskostenvorauszahlungen, über die jährlich abzurechnen ist.

Im Wohnungsmietrecht des freifinanzierten Wohnungsbaus hat der Mieter lediglich die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten neben der Miete zu tragen, soweit dies vereinbart ist. Dies sind insgesamt 17 Positionen, die in der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung aufgelistet sind. Lediglich die Heiz- und Warmwasserkosten müssen umgelegt werden.

Bei preisgebundenem Wohnraum müssen die Betriebskosten stets umgelegt werden. Hinzu kommt zusätzlich noch das Umlageausfallwagnis (2% der Nebenkosten)."



Das deutet auf ein Nein, weil schließlich willst Du ja DEIN Gebäude versichert haben (auch dann, wenn keiner drin wohnt). Wenn der Mieter Schaden anrichtet, so hat der das mit Hausrat oder Haftpflicht abzudecken. Ich würde halt den aktuellen Mietspiegel in Deiner Umgebung checken (Euro/qm) und zur Kaltmiete noch etwas draufschlagen, ohne dass es allzu weh tut.



Ein "JA" kann man auf dieser Seite finden: http://www.ra-kotz.de/mietsache.htm Dort wird erwähnt, das anteilige Tragen der Gebäudeversicherung zu Lasten des Mieters im Mietvertage festhalten zu können.



(Also doch ein entschiedenes "VIELLEICHT" *gggg)
Fragmichmal
2006-06-19 12:30:03 UTC
Versuch es doch mal über die Nebenkostenabrechnung
kim
2006-06-19 12:22:55 UTC
also ich glaube nein...

es ist doch dein Haus, was hat der Mieter mit deinen Versicherungen zu tun?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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