Wir haben jetzt eine "JA"-Antwort und einen "GLAUBE-NEIN"-Antwort. Es juckt mich jetzt in den Fingern, mit einem entschiedenen Vielleicht zu antworten :-)
Gefunden bei http://www.baugenos.de/pages/lexikon/tvtext.htm
"Unter Umlage im Mietrecht versteht man die neben der Grundmiete zu zahlenden Betriebskostenvorauszahlungen, über die jährlich abzurechnen ist.
Im Wohnungsmietrecht des freifinanzierten Wohnungsbaus hat der Mieter lediglich die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten neben der Miete zu tragen, soweit dies vereinbart ist. Dies sind insgesamt 17 Positionen, die in der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung aufgelistet sind. Lediglich die Heiz- und Warmwasserkosten müssen umgelegt werden.
Bei preisgebundenem Wohnraum müssen die Betriebskosten stets umgelegt werden. Hinzu kommt zusätzlich noch das Umlageausfallwagnis (2% der Nebenkosten)."
Das deutet auf ein Nein, weil schließlich willst Du ja DEIN Gebäude versichert haben (auch dann, wenn keiner drin wohnt). Wenn der Mieter Schaden anrichtet, so hat der das mit Hausrat oder Haftpflicht abzudecken. Ich würde halt den aktuellen Mietspiegel in Deiner Umgebung checken (Euro/qm) und zur Kaltmiete noch etwas draufschlagen, ohne dass es allzu weh tut.
Ein "JA" kann man auf dieser Seite finden: http://www.ra-kotz.de/mietsache.htm Dort wird erwähnt, das anteilige Tragen der Gebäudeversicherung zu Lasten des Mieters im Mietvertage festhalten zu können.
(Also doch ein entschiedenes "VIELLEICHT" *gggg)