Heizung an aber kalt wird die Heizung trotzdem abgerechnet?
Koalabär
2013-01-30 03:33:12 UTC
Hallo meine Heizung ist zwar aufgedreht aber völlig kalt, nun frage ich mich ob ich dafür eigentlich bezahlt habe wurde das abgerechnet? ich schmeisse Abrechnungsunterlagen leider immer weg
Vier antworten:
cubayork
2013-02-02 08:51:02 UTC
um etwas veraendern zu koennen,musst du den verbrieften letzten zeitraum deiner heizkostenabrechnung zu gunde legen fuer eine danach folgende.also:im vergleich zu dem was vorher abgerechnet worden ist,hast du schon mal eine ueberschaubare vergleichsmoeglichkeit.davon ausgehend kannst du dann mit deinem vermietrer,so sie,die naechste heizkostenabrechnung,voellig abwegig ist,das zu diskutieren.
anonymous
2013-01-31 09:48:54 UTC
Im Normal Fall dürftest du nichts Zahlen müssen...
Im Gegenteil dein Vermieter ist laut deutschen recht dazu verpflichtet die Heizung instandzusetzen.
Ansonsten hast du das Recht deine Miete zu mindern...
Wenn die Heizung ausgefallen ist fallen keine Heizkosten an. Jedoch verdunsten die Röhrchen auch, wenn Du mit Strom heizt und somit entsteht scheinbar ein Verbrauch. Dies musst Du sofort dem Vermieter melden. Nachträglich ist das nichts zu machen. Den Strom kannst Du nicht in Rechnung stellen, da Du ja auch anders Heizungskosten gehabt hättest. Aber Dir steht dann eine Mietminderung zu Ohne Deine Unterlagen ist es schlecht Dir einen Rat zu geben.
Slovak08
2013-01-30 11:44:00 UTC
Wenn in deiner Wohnung die Heizkörper nicht entsprechend warm werden und die Wohnung dadurch kalt bleibt, musst du dich sofort an den Vermieter wenden. Ein erst nach Wochen gestellter Regressanspruch ist wirkungslos.
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